ÜBER
DAS
GELD

               von Bernd Striegel

Einführung in die Thematik

Der große Kampf um das Wissen ums Geld

Ausnahmslos alle Spielarten ökonomischer Theorie vor dem Jahre 1996 gehen von der fundamentalen Grundvorstellung aus, das Geld wäre ursprünglich zur Vereinfachung von Tauschvorgängen erfunden worden. Infolgedessen erkennen sie auch bis zum heutigen Tage die ursprüngliche Daseinsberechtigung und eigentliche Aufgabe des Geldes darin, «Tauschmittel» zu sein.
Da sich bei jedem ökonomisch motivierten Tausch angeblich auch grundsätzlich Wertäquivalente gegeneinander austauschen, ist es trivial, daraus zu schlußfolgern, Geld wäre ganz allgemein, nicht nur beim Kauf oder Verkauf von Waren, ein an sich völlig neutraler Wirtschaftsteilnehmer, der auf die Konjunktur selbst jedoch keinen Einfluß nähme.
Ist es aber tatsächlich so, daß etwa Zinsbeschlüsse der Notenbanken keinen Einfluß auf die Wirtschaftstätigkeit eines Landes hätten? Und hat denn der Zins nicht vielleicht doch auch etwas mit Geld zu tun, wo er doch die Bedingungen festlegt, zu welchen man an Geld gelangen kann? Natürlich hat der Zins Einfluß auf die Wirtschaftstätigkeit, ganz entscheidenden sogar, was niemand bestreitet, am Allerwenigsten die Entscheidungsträger selbst, welche den Notenbankzinssatz festlegen. Doch stellen sie die Stabilität der Währung seit Jahrzehnten über die wirtschaftliche Prosperität, weshalb sie auch gerne mit dem hehren Begriff «Währungshüter» bezeichnet werden.
Hohe Zinssätze verknappen das Geldangebot und senken demzufolge das Verhältnis Geldmenge zu Warenmenge, was preissenkende oder wenigstens preisstabilisierende Wirkung hat. Diese Banalität wäre nicht weiter erwähnenswert, wenn nicht der Umstand vorläge, daß dann, wenn man das Preisniveau nur als eine bloße, an sich bedeutungslose Zahl oder Rechengröße begreift oder auch begreifen will, man auch nicht unbedingt erkennen können wird, welch gewaltige Auswirkung dessen Veränderung auf die Wirtschaftstätigkeit ausübt. Betrachtet man Geld stets nur als aktuellen Wertmesser von Waren und Dienstleistungen, erscheint es selbstverständlich auch nur als bloße Rechengröße, die auf die ökonomische Produktion selbst keinen Einfluß hat. Aber auch dann, wenn man die zeitliche Veränderung des Preisniveaus, abhängig sowohl von Waren- wie Geldangebot, betrachtet, gelangt man noch nicht über die Vorstellung von Geld als neutralem Wirtschaftsteilnehmer hinaus. Erst dann, wenn die Produktionsmenge von Waren und das Angebot von Dienstleistungen selbst ebenfalls als abhängig von der Veränderung von Zinssatz und Geldmenge erkannt und betrachtet werden, kann sich die Sichtweise verändern.
In diesem Moment jedoch, wo die Geldmenge nicht mehr nur den Wert der Waren mißt und die Tauschwerte der Waren untereinander und eben zum Gelde selbst festlegt, sondern auch Einfluß auf die ökonomische Produktion gewinnt, ist es natürlich keineswegs mehr nur ein neutraler Wirtschaftsteilnehmer. 

An diesem Punkt mag sich dann vielleicht auch schon die Frage aufwerfen, ob Geld denn ursprünglich wirklich auch und nur diese behauptete Funktion «Tauschmittel» gehabt hat und zu diesem Zwecke erfunden worden ist.
Wir stellen überrascht fest, daß fundamentale Glaubenssätze der Volkswirtschaft schon bei ganz oberflächlicher Anwendung auf die täglich erlebte praktische Realität an Überzeugungskraft einbüßen. Warum aber befinden sich Lehrmeinung und Realität nicht in Einklang? Wie kann es möglich sein, daß sich – man kommt nicht mehr umhin es so auszudrücken – die Dogmata vom neutralen Wirtschaftsteilnehmer und als «Tauschmittel» in die Welt gekommenen Geld, ja vom ganzen Wirtschaften als angeblich bloß weiterentwickelte und verfeinerte Organisation von Tauschoperationen, über ein ganzes Vierteljahrtausend Volkswirtschaftslehre hinweg und nahezu unangezweifelt haben halten können?
Haben wir dagegen nicht auch schon oft von der Macht des Geldes gehört? Daß Geld nicht nur eine Waffe sei, möglicherweise sogar die stärkste, die es gibt, [1] sondern gar die Welt regiere? Jetzt passen solcherart Aussprüche natürlich ganz und gar nicht zu einem harmlosen Warentauschvermittler.
Mehr oder weniger verblüfft registrieren wir, daß auch der Alltagsglaube über das Geld ganz und gar verschieden ist von den an Universitäten gelehrten wirtschaftswissenschaftlichen Glaubenssätzen.
Wie ist es möglich, daß derart grundverschiedene Auffassungen 250 und mehr Jahre lang nebeneinanderher existieren können, ohne dabei heftig aufeinanderzuprallen und ihre Widersprüche zu entladen?
Könnte es vielleicht sein, daß dieser seltsame Umstand eben gerade in dem Alltagsglauben, Geld sei ein Machtmittel, seine Erklärung fände? Wenn die Macht des Geldes es verhindern würde und müßte, daß sein wahres Wesen aufgedeckt werde? Und das deshalb, weil nur die Verdunkelung, Verheimlichung und das Verbergen des wahren Wesens des Geldes seine Machtposition aufrechterhalten könnten?
Wenn deshalb die Lehrenden der Wirtschaft in Wahrheit zu Wächtern vor den Toren Mammons ausgebildet und eingesetzt werden würden, um zu verhindern, daß jemals zum wahren Kern des Geldwesens vorgedrungen werden könnte? Wenn diese mit Argusaugen darüber wachen müßten, daß diejenigen Eigenschaften des Geldes, die seine Verwendung (Zweckentfremdung?) zu Machtgewinnung und Machterhalt ermöglichen und begründen, aber womöglich gar nicht unabänderlich sind, niemals ans Tageslicht gelangen, weil, diesem ausgesetzt, verbrennen müßten? Wenn sie gar keine echten, sondern nur vorgeblich «Wirtschaftswissenschaften» unterrichten und betreiben dürften, degradiert zu Priestern des Gottes Mammon in der Verkleidung des Wissenschaftlers?

Doch 1982 war es, als der aus Gdingen in Pommern stammende Sozialwissenschaftler Gunnar Heinsohn an der Universität Bremen auch noch in Wirtschaftswissenschaften promovierte, und zwar mit einer bahnbrechenden Arbeit namens „Privates Grundeigentum, patriarchalische Monogamie und geldwirtschaftliche Produktion – Eine sozialtheoretische Rekonstruktion zur Antike“, in welcher er zum ersten Mal die Theorie aufstellte, daß das Geld nicht vom Tauschen kommt, sondern erst infolge der Schaffung des Rechtstitels Eigentum in die Welt gelangt.
Dieser Mann hat die Büchse der Pandora geöffnet. Nach Ansicht des Verfassers dieser Zeilen würde ihm dafür der erste echte, nämlich einmal von der Schwedischen Akademie der Wissenschaften und nicht ein, von der Schwedischen Reichsbank in Plagiatform verliehener, Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften, gebühren, sollte es jemals zu solcher Art der Verleihung kommen.
1996 hatten Gunnar Heinsohn und der Ökonomieprofessor Otto Steiger ihre neue «Eigentumstheorie des Wirtschaftens» ausgearbeitet und stellten diese, unter dem Titel „Eigentum, Zins und Geld : Ungelöste Rätsel der Wirtschaftswissenschaft“, erstmals ausgearbeitet der Öffentlichkeit vor.
Im Buch „Die Eigentums- und Besitztheorie des Geldes“ fühlen wir zunächst den Vorstellungen vom „Tauschmittel Geld“, von der „Wertäquivalenz beim Tausch“ und damit des ganzen Wirtschaftens als einer Operationsplattform für Tauschvorgänge, etwas ausführlicher auf den Zahn und entlarven diese als Hirngespinste. Damit werden wir das Fundament, auf dem die gesamte heutige Wirtschaftheorie fußt, zertrümmern und, nachdem tauschtheologische Spuk beseitigt und der ideologische Nebelvorhang zerrissen ist, die Aussicht freimachen für einen erstmals ohne Scheuklappen unternehmbaren Blick auf Geld und Wirtschaft. Die ersten vorsichtig tastenden Schritte in diese neue, frische Gedankenwelt werden unternommen. So wird eine neue Grundlage des Geldverständnisses gelegt, auf welcher eine wissenschaftlich basierte Geld- und Wirtschaftstheorie allmählich aufwachsen kann. Es mag daraus der Wunschgedanke Berechtigung gewinnen, herausziehen und sich davon nähren, daß es vielleicht noch fünfzig, hundert Jahre oder noch länger dauern mag, bis einstmals die an sich banalen Erkenntnisse, die im neuen Buch zu Tage gefördert werden, sich Bahn brechen und möglicherweise dem Kapitalismus einstmals endgültig das Genick brechen werden. Aber die Chance besteht tatsächlich – und zwar genau deshalb, weil sie so simpel und darum für jedermann leicht zu verstehen sind.

[1] Der Eisenbahnmogul Morton in dem Spielfilm „Spiel mir das Lied vom Tod“, Italien, 1968.

Der Great Reset und das Verbot der Verwendung von Geld für die Allgemeinheit

Klaus Schwab, auch ein Schwabe – wie der Name schon sagt – allerdings ein in die Schweiz und nicht nach Hessen ausgewanderter, ist der Begründer des bei Genf ansässigen Weltwirtschaftsforums (WEF). Abgesehen von der Himmelsrichtung der Emigration, unterscheiden sich auch die Zielsetzungen, die jener und der Verfasser dieser Zeilen verfolgen, diametral voneinander. Während es sich der eine zur Lebensaufgabe gemacht hat, die Erweiterung der Einflußsphäre und Machtausübung sogenannter Stakeholder (Koalitionen zwischen transnationalen Konzernen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, also im Wesentlichen Staaten) auf alle Lebensbereiche der Weltbevölkerung voranzutreiben, wäre es dem anderen am liebsten, hier gegensteuern zu können. Die Machtverhältnisse lassen nun allerdings letzteres nicht zu – und das wiederum liegt schlußendlich auch wieder an der Macht des Geldes.
Einer der Aspekte des vom WEF propagierten und vorangetriebenen Umbaus der Gesellschaften ist die Abschaffung des „Bargeldes“, welche in Ländern wie beispielsweise Schweden bereits im vollen Gange ist. Die Europäische Zentralbank (EZB) diskutiert die Einführung eines digitalen Euro, betont dabei aber, daß Bargeld „auf absehbare Zeit das gängigste Zahlungsmittel bleiben“ werde. [2]
Viele Menschen sehen eine Abschaffung des Bargeldes heute unproblematisch, sind sie doch bereits seit Jahren die einfache „Bezahlung“ mittels EC-Karte oder Handy-Bezahl-Applikationen

 gewohnt und halten „Bargeld“-Zahlung demgegenüber für unpraktisch, veraltet oder gar unhygienisch.
In der öffentlichen Diskussion werden die Vorzüge und Nachteile dieser völlig unwichtigen Nebensächlichkeiten ausführlich und in allen Facetten diskutiert, während dagegen der mit Abstand wichtigste Aspekt einer solchen Veränderung niemals auch nur angesprochen wird – und das gilt nicht nur für die Massenmedien, sondern ausnahmslos auch und geradeso für sämtliche selbsternannte Aufklärer in alternativen Medien, mögen sie heißen wie sie wollen.
Der wichtigste Aspekt der sogenannten „Bargeld“-Abschaffung ist der Umstand, daß es sich dabei in Wahrheit um ein Verbot der Geldverwendung überhaupt und in Gänze durch das Publikum handelt. Das liegt zunächst daran, daß es überhaupt nur eine einzige Form von „Geld“ gibt – und das ist das sogenannte „Bargeld“. (Herleitung, Beweis und Erklärung dafür erfolgen ausführlich im Buch; an dieser Stelle kann darauf nur verwiesen werden.)
Die Folge der Abschaffung des Zugangs zu und der Verwendung von Bargeld für das Publikum ist, rechtlich gesehen, gleichbedeutend mit dem Verlust der Geschäftsfähigkeit. [3] [4] 

Ohne Vermittlung einer Bank sind Zahlungen dann grundsätzlich nicht mehr durchführbar. Damit wäre , über die politische Einflußnahme auf Banken, staatlicher Willkür Tür und Tor geöffnet. In Anbetracht des sich bereits nach Europa ausdehnenden Modells des chinesischen Sozialkreditsystems, sind damit orwellsche Überwachungsstrukturen längst nicht mehr nur utopische Dystopien, sondern innerhalb weniger Jahre technisch problemlos umsetzbare bedrohliche Zukunftsszenarien.
Da die Problematik und die Gefahren der „Bargeldabschaffung“ nur dann in ihrem vollem Umfang erkannt werden können, wenn eindeutig zwischen „Geld“ und „Nicht-Geld“ unterschieden werden kann, ist eine klare Definition und Abgrenzung des Begriffes „Geld“ [5] nicht nur für die geldtheoretische Diskussion und die Wirtschaftswissenschaften allgemein von großer Bedeutung, sondern für unser aller Schicksal in naher Zukunft von fundamentaler, ja möglicherweise sogar existenzieller Wichtigkeit.
Nur dann, wenn es entweder gelingt, das Bargeld beizubehalten oder einen sogenannten „digitalen Euro“ tatsächlich mit allen charakteristischen Eigenschaften eines echten Geldes auszustatten, werden wir ein Leben mit Freiheiten auch in Zukunft noch führen und genießen können.

[2] www.ecb.europa.eu/euro/cash_strategy/html/cash-faq.de.html. Seite aufgerufen am 21.04.2022.
[3] Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig (also ohne Mitwirkung Dritter) vollwirksam vorzunehmen
[4] Wer geschäftsunfähig ist, hat dagegen nicht die rechtliche Macht, Willenserklärungen wirksam abzugeben oder selbständig Rechtsgeschäfte zu tätigen, zum Beispiel Verträge zu schließen oder zu kündigen. Willenserklärungen geschäftsunfähiger Personen sind gemäß § 105 Abs. 1 BGB nichtig, also rechtlich unwirksam.
[5] Die Entwicklung und Vornahme einer eindeutigen Definition und Abgrenzung des Geldbegriffs ist eines der zentralen Inhalte des Buches „Die Eigentums- und Besitztheorie des Geldes“

Historisch-theoretischer Hintergrund der Geldentstehung – die Eigentumstheorie des Wirtschaftens

Nachdem erste Versuche des Autors, seine aus der Literatur gewonnenen Einsichten zum Wesen des Geldes schriftlich zu fassen, das Ergebnis geliefert hatten, daß er selbst sich von seiner eigenen tauschtheoretischen Argumentation der Geldentstehung nicht überzeugen ließ, beschloß er, noch mehr Informationen zum Thema einzuholen und stieß schließlich glücklicherweise auf die damals noch fast taufrische „Eigentumstheorie des Wirtschaftens“ von Gunnar Heinsohn und Otto Steiger.
Diese erkennt, im Widerspruch zu allen anderen (dem Autor bekannten) Geldmodellen, nicht im Tausch, sondern im Rechtstitel Eigentum den Ursprung des Geldes: das Eigentum, historisch, nach Heinsohn/Steiger, mit der Gründung der antiken Stadtstaaten Athen oder Rom in die Welt gekommen, hat die Eigenschaft, Besitz durch Verpfändung ökonomisch nutzbar zu machen, ohne ihm dabei gleichzeitig verlustig zu gehen. Man verpfändet also etwa sein eigenes Stück Land zur Kreditaufnahme und kauft mit dem Pfandwert Landmaschinen oder Saatgut ein, mit welchen man wiederum genau dasselbe Stück Land weiter bewirtschaftet, es also weiterhin nutzt, unverändert in Besitz hat.
Eigentum ist also ein immaterieller Rechtstitel, Besitz zeigt dagegen ein Nutzungsrecht an bestimmten Sachen an.
Und genau das ist der entscheidende Punkt! Denn mittels einer Tauschoperation könnte so etwas niemals gelingen: entweder man behält sein Stück Land, dann bekommt man aber gleichzeitig nichts weiter dafür, oder man tauscht es weg, und dann hat man auch selbstverständlich kein Anrecht mehr darauf, es weiterhin nutzen zu dürfen. Es ist damit auch klar, daß aus tauschtheoretischen Operationen oder Überlegungen heraus allein niemals ökonomische Konstrukte entstehen oder sich entwickeln können, in welchen plötzlich Eigentumsoperationen zu entdecken wären.

Daraus allein ergibt sich bereits schon unmittelbar die Erklärung dafür, wieso eine tauschtheoretische ökonomische Lehre nicht bis zum eigentlichen Kern der Geldverfassung vordringen kann, wieso sie auch nicht zu einem wirklichen Verständnis des Kreditvertrages gelangt, wieso sie wenig Überzeugendes zur Notwendigkeit der dortigen Stellung von Sicherheiten beitragen kann oder man vor ihr gar zum Ursprung des Zinses jemals eine auch nur einigermaßen standhafte Herleitung präsentiert bekommen wird. Ja, überhaupt zu Sinn und Zweck der Gelderfindung an sich wird sie niemals vorstoßen können, denn in Kreditverträgen laufen eben mitunter auch Eigentumsoperationen durch auf Geld lautende Rechtstitel ab, welche tauschtheoretisch nicht erklärt und darum von der bestehenden Lehre auch immer schamhaft ausgeblendet werden müssen. Wenn nicht klar ist, wozu es erfunden worden ist, dann wird auch nie jemals verstanden werden können, wieso das Geld so ist, wie es ist. Ohne eine Ahnung davon, was das Ziel der Gelderfindung war, wohin der Weg führen sollte, den man mit ihr einst beschreiten wollte, wird man diesen Weg aus der dunklen Höhle der Unkenntnis auch niemals nachvollziehen und wiederauffinden können. Dann, aber auch nur dann, wird Geld ewig ein Mysterium bleiben. Diese epochale Erfindung, die erstmalige Separation von ökonomischem Wert und Nutzung einer Sache, die Auftrennung in Eigentumsoperation (Verpfändung) auf der einen und reiner Besitzoperation (Nutzung, Konsum, unter anderem auch Tausch, übrigens auch Leihe) auf der anderen Seite markiert nun, nach Ansicht von Heinsohn und Steiger, überhaupt erst den Beginn des Wirtschaftens an sich.

Die solches vorbedingende neuartige Eigentumsgesellschaft unterscheidet sich dabei nicht nur bezüglich ihrer ökonomischen Verfassung von allen bis dahin bekannten Gesellschaftsformen (Jäger und Sammler, Stämme, feudale Gesellschaften), welche ausschließlich in bloßer Besitzverteilung mittels verwandtschaftlich oder herrschaftlich begründeter Verteilungsschlüssel geübt waren und das Eigentum allesamt und ausnahmslos nicht kannten. Mit dem Eigentum entstehen nach Heinsohn/Steiger überhaupt erst Staat und Recht. Jedenfalls gehorcht das neue „Römische Recht“ völlig anderen Prinzipien als die althergebrachten Feudal- oder Stammesrechte. So sind etwa die Pflichten und Ansprüche des Einzelnen wie der Allgemeinheit verändert und auch die Bedingungen zur Teilnahme an der Gestaltung des Staatswesens völlig andere.
Nur, weil Rom produktive und innovative Ökonomie betrieb, so ihre Schlußfolgerung, wurde es, trotz seines armseligen Ursprungs am Rande der damals bekannten Welt, allen seinen rückständigen Nachbarn überlegen, bald übermächtig und schließlich Beherrscher der ganzen damals bekannten Welt – was auch immer wir historisch real mit „Rom“ identifizieren wollen.
Vom historischen Exkurs gehen wir im nächsten Abschnitt wieder zurück zum Schuldnerpfand.

Zielsetzung – die Entwicklung der „Eigentums- und Besitztheorie des Geldes“

Ein in Kreditverträgen gestelltes Sicherheitspfand des Schuldners (in unserem Beispiel das Stück Land) ist in materielle Besitzseite (Nutzung) und immaterielle Eigentumsseite (Rechtstitel) aufgespalten.
Im Gegensatz dazu verweigern allerdings Heinsohn und Steiger - aus dem Autor unerklärlichen Gründen - dem durch Eigentumsoperationen in die Welt kommenden Geld gerade die naheliegende Aufspaltungmöglichkeit in ebenfalls Besitz- und Eigentumstitel. Indem sie nämlich vom Kreditvertrag behaupten, er stelle nur eine Plattform zur Übertragung von Eigentumsansprüchen dar, nicht jedoch auch von Besitz, billigen sie dem Geld selbst nur Eigentumscharakter und keine Besitzeigenschaften zu.
Diese theoretische wie praktische Aufspaltbarkeit des Geldes in Besitztitel und Eigentumstitel ist nun jedoch nach Ansicht des Autors aber gerade das, was die überragende Funktionalität und ökonomische Potenz des Geldes erst ausmacht. 
Denn erst durch Spiegelung der Real- und Rechtssphäre der Pfandstellungen in Kreditverträgen mittels äquivalenter Geldbegriffe und -titel gelingt es, die ablaufenden Wirtschaftsprozesse monetär richtig abzubilden und gleichzeitig Eigentumswerte ökonomisch zu mobilisieren.

 Oder kurz gefragt: „Wenn im Kreditvertrag keine Besitzübertragungen stattfinden sollen, wozu ist er dann nütze?“
Die Identifizierung des (Bar-)Geldes als Besitz(titel), mit der einzig ihm allein (!) verliehenen Zahlungsmittelfunktion - das ist die Fähigkeit, rechtliche Forderungen begleichen und Schulden tilgen zu können - außerdem die theoretische wie praktische Separation vom Eigentumstitel (Bar-) Geldforderung - das sind etwa Kontoguthaben; allgemein alle Arten zinsziehender Titel, die auf Geld lauten - ermöglichen nun den Aufbau, die Neukonstruktion eines Geldmodelles und –verständnisses.
Dieses liefert die Voraussetzung dafür, etwa folgende Dinge mit Aussicht auf Erfolg in Angriff nehmen zu können: 

• die orthodoxe Ökonomie wie die Freiwirtschaftslehre mittels eines theoretischen Modells zu kritisieren, welches nicht auf denselben Grundüberzeugungen aufbaut wie diese selbst – also von außen betrachtet.

• den Beweis anzutreten, daß es so etwas wie „Giralgeld“ nicht gibt.
• die Herkunft des Zinses zu erklären.
• allgemein Ökonomie als Wissenschaft und nicht, wie bisher, weitgehend als religionsähnliche, durch Dogmen gehinderte, Lehre anzugehen.
• aus besserem Verständnis des Wirtschaftslebens heraus, allgemein und nicht nur klienteloptimierte erfolgversprechende ökonomische Handlungskonzepte zu entwickeln.
• das freiwirtschaftliche Konzept zur Lösung der Zinseszinsproblematik und zum Aufbau eines stabil funktionierenden Marktwirtschaftssystems theoretisch zu begründen.
• die "Eigentumstheorie des Wirtschaftens“ zu verbessern.

Im Buch wird die „Eigentums- und Besitztheorie des Geldes“ des Autors entwickelt. Die Überlegungen zu den eben genannten Punkten sind hierbei manchmal Wegbereiter zur Entwicklung der neuen Geldvorstellung, manchmal ergeben sie sich folgerichtig aus ihrer Anwendung heraus.

Die Freiwirtschaftslehre

Silvio Gesell hat zahlreiche Widersprüchlichkeiten zwischen der Ökonomie, wie sie tatsächlich ist, und der orthodoxen Lehre, die sie angeblich beschreibt, aufgezeigt, beschäftigte sich andererseits jedoch nicht näher mit der Herkunft des Geldes und damit seiner ursprünglichen Bestimmung. Es erschien ihm dies eher nebensächlich zu sein, war doch das Ziel seiner Anstrengungen mehr auf ihre praktische Anwendbarkeit hin gerichtet als theoretischen Sophistereien gewidmet. So übernahm er die auf den ersten Blick auch einleuchtend erscheinende gängige Ansicht, das Geld hätte sich ursprünglich aus dem Warentausch entwickelt (Tauschparadigma).
Die Freiwirtschaftslehre baut bis heute unverändert auf dieser Vorstellung auf und erkennt folgerichtig in der „Tauschmittelfunktion“ die eigentliche, genuine des Geldes, welcher alle anderen („Recheneinheit“, „Zahlungsmittel“, „Wertaufbewahrungsmittel“) historisch wie funktional nur nachgeschaltet seien.

Gerade deshalb aber, weil sich die Freiwirtschaftslehre in diesem letztlich alles entscheidenden Ausgangspunkt von der orthodoxen Lehre nicht unterscheidet, tut sie sich bis heute schwer, dieser ein theoretisch ausgereiftes und überzeugendes Gegenmodell des Geldes wie des Wirtschaftens entgegenzustellen.
Trotz seiner Verhaftung im Tauschparadigma, gelingt es Silvio Gesell mit seiner Freiwirtschaftslehre, aus Sicht des Autors, dennoch ein praktisches Konzept zur Überwindung des Kapitalismus zu entwickeln, und zwar in Form seiner Erfindung der von ihm so genannten „umlaufgesicherten Währung“.
Dieses Lösungskonzept läßt sich sowohl eigentumstheoretisch betrachten als auch untermauern. Dadurch wird es nicht nur logische Konsequenz ihrer Anwendung, sondern auch inhaltlicher Bestandteil der „Eigentums- und Besitztheorie des Geldes“.

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